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Dr. Josef Spatt

Ihr Facharzt für
Neurologie & Psychiatrie

Wahlarzt – Was ist das?

Was ist ein Wahlarzt?

Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der keinen direkten Vertrag mit der Gebietskrankenkasse oder einer anderen Krankenkassa (Sozialversicherungsträger) hat. Zuletzt entscheiden sich immer mehr Patienten für die Inanspruchnahme von Wahlärzten. Möglicherweise ist der Hauptgrund dafür, dass es gerade auch für Menschen mit neurologischen Problemen sehr wichtig ist, dass sich ihr Arzt ausreichend Zeit für Gespräch und Untersuchung nehmen kann. Natürlich können Wahlärzte genauso wie Kassenärzte Verordnungen, Zuweisungen und Kassenrezepte ausstellen.

Wie erfolgt die Verrechnung?

Der Wahlarzt verrechnet direkt mit dem Patienten. Im Anschluss an die Konsultation erfolgt die Bezahlung bar oder mittels Überweisung.

Wie erfolgt die Rückerstattung?

Zuerst reicht der Patient die Originalrechnung mit Zahlungsbestätigung bei seiner Krankenversicherung ein. Danach wird ein Anteil der Kosten wird rückerstattet.
Die Höhe der Rückerstattung ist je nach Versicherung und abgerechneten Leistungen unterschiedlich.

Zahlt die Zusatzversicherung?

Zusätzlich übernehmen auch einige Kranken-Zusatzversicherungen Wahlarztkosten. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrer Versicherung.

 

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